Die neue BEG-Förderung
Bewährt hat sich die relativ unkomplizierte Heizungsförderung mit dem festen Zuschuss, die seit vielen Jahren als BAFA-Förderung bekannt ist.
Seit Januar 2021 hat die Bundesregierung nun sämtliche Förderungen für energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Heizungen in der neuen BEG-Förderung zusammengeführt. BEG steht dabei für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.
Was müssen Sie beachten und was ist neu bei der BEG-Förderung von Heizungen?
Für die Förderung von Heizungen spielt das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen die zentrale Rolle. In diesem Förderprogramm hat der Bund die Förderkonditionen der BAFA-Förderung weitgehend übernommen. Wie bisher gibt es für umweltfreundliche Wärmepumpen und Solarheizungen einen Zuschuss vom BAFA, der bis zu 50% Ihrer Ausgaben für Ihre neue Heizung ausmachen kann.
Und nicht nur die Heizung selbst fällt unter die staatliche Förderung: Auch die Kosten für die Installation der neuen und die Demontage der alten Heizung sind in dem Prozentsatz der Förderung enthalten. Hinzu kommen die Verrohrung und der Wärmespeicher.
Sogar Ihre Ausgaben für Umbaumaßnahmen wie den Einbau einer Fußbodenheizung erhalten Sie anteilig vom Staat zurück. Im Vergleich zur BAFA-Förderung bietet die BEG-Förderung die Möglichkeit, anstelle des Zuschusses einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss zu nutzen.
Der Tilgungszuschuss ist dabei genauso hoch wie der Zuschuss in der Fördervariante ohne Kredit. Wenn Sie die Kreditvariante wählen möchten, stellen Sie Ihren Förderantrag nicht beim BAFA, sondern bei der KfW. Diese Option startet erst am 1. Juli 2021 , während Sie den BEG-Zuschuss bereits ab dem 1. Januar 2021 wie gewohnt beim BAFA beantragen können.
Förderung für Bestandsgebäude
Spitzenförderung für Wärmepumenheitung
Welche Bedingungen gelten nun für die neue Heizungsförderung bei bestehenden Gebäuden? Zunächst einmal muss die alte Öl- oder Gasheizung, die Sie beim Heizungstausch erneuern wollen, älter als zwei Jahre sein. Ausgenommen von der Förderung sind Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und die der Besitzer nach Paragraf 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV)sowieso austauschen muss.
Besonders hoch fällt die Förderung für den Heizungstausch aus, wenn Sie sich bei Ihrer Modernisierung für eine Wärmepumpe entscheiden: Bei vollständig mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen beträgt der Fördersatz 35%. Zu den Kosten, von denen der Staat Ihnen 35% abnimmt, zählt übriges nicht nur die neue Heizung selbst.
Auch die Kosten für die Installation, die Entsorgung der alten Heizung, die Verrohrung und einen Wärmespeicher zählen bei der Förderung des Heizungstausches dazu. Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe entscheiden, für deren Betrieb eine Fußbodenheizung optimal ist, trägt die staatliche Förderung auch zu diesen Kosten einen Anteil von 35% bei.
Modernisierung einer Ölheizung besonders attraktiv
Der Fördersatz von 35% steigt um zehn Prozentpunkte auf 45%, wenn Sie eine alte Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe tauschen. Ähnlich ist es bei der Hybridheizung: Auch hier können Sie sich den Zuschlag von zehn Prozentpunkten bei der Modernisierung von Ölheizungen sichern. Insgesamt fällt die Förderung aber etwas niedriger aus als bei einer Wärmepumpe.
Statt 35% sieht die BEG-Förderung beim Heizungstausch für den Einbau einer Hybridheizung aus fossilen und erneuerbaren Energien nämlich einen Fördersatz von 30% vor. Wenn Sie also eine Ölheizung gegen eine Hybridheizung ersetzen, beträgt die Förderung für Ihren Heizungstausch 40% beziehungsweise 45% bei vorhandenen, individuellem Sanierungsfahrplan.
Förderung für Neubau
Damit Sie bei Ihrem Neubau auch Kosten sparen, können Sie aus verschiedenen Förderungen für Ihre Heizung wählen.
Bis zu 37.500€ gibt der Staat dazu
Die BEG-Förderung erhalten Sie, wenn Ihr Neubau deutlich besser als der KfW-Effizienzhaus-Standard 100, der gesetzlich vorgeschrieben ist, ausfällt (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau). Der maximale Kreditbetrag beläuft sich dann auf 120.000 Euro. Dieser Betrag gilt übrigens als Eigenkapital und senkt so den Darlehenszins bei Ihrer Hausbank. Wenn Sie die Zuschussvariante wählen, dann erhalten sie auch den entsprechenden Fördersatz für maximal 120.000 Euro.
Für Neubauten der Effizienzhaus EE- oder NH-Klasse steigt der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro. Damit meint der Gesetzgeber Effizienzhäuser, deren Heizung mindestens 55% erneuerbare Energien nutzt oder die Anforderungen des Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einhalten. Dieser Höchstbetrag gilt auch wieder für die Zuschussvariante als Betrag für die maximal förderfähigen Kosten.
Und das Beste: Sie erhalten einen Zuschuss oder einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15% bei einem KfW-Effizienzhaus 55. Beim KfW-Effizienzhaus 40 sind es 20% und beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind es sogar 25%. Das entspricht dann 30.000 Euro, wenn Sie den Kreditrahmen voll ausschöpfen. Für Gebäude der Effizienzhaus EE- oder NH-Klasse steigt der Zuschuss oder Tilgungszuschuss um 2,5 Prozentpunkte auf 17,5% beim KfW-Effizienzhaus 55 und auf 22,5% beim KfW-Effizienzhaus 40.
Letzteres entspricht dann 33.750 Euro, wenn Sie den Kreditrahmen voll ausnutzen. Wird sowohl die EE- als auch die NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 2,5 Prozentpunkte. Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus ist vom EE- und NH-Bonus ausgenommen. Hilfestellung bei der Auswahl der besten Förderbedingungen gibt Ihnen die WOLF Fördermittelauskunft.
Maßnahme | Zuschuss oder Tilgungszuschuss | Zuschuss oder Tilgungszuschuss je Wohneinheit in € |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25% von maximal 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 37.500 |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20% von maximal 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 24.000 |
KfW-Effizienzhaus 40, EE- und/oder NH-Klasse | 22,5% von maximal 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 33.750 |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15% von maximal 120.000€ Kreditbetrag | bis zu 18.000 |
KfW-Effizienzhaus 55, EE- und/oder NH-Klasse | 17,5% von maximal 150.000€ Kreditbetrag | bis zu 26.250 |